Motorradführerschein

Fahrschule Reiter in Körperich

Bei uns findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklasse A; dem Motorradführerschein. Wir bieten Dir folgende Klassen an:

  • Klasse A, A2, A1, AM & Mofa

Zudem erwartet Dich bei uns ein super gelauntes und motiviertes Fahrschulteam, welches Dich kompetent und mit Erfahrung zum Führerschein bringt.

Kontaktiere uns gerne um mehr über uns und den Motorradführerschein zu erfahren.

Motorrad Führerschein Motorradfahrer

Führerscheinklasse A

Beinhaltet die Klassen A1, A2

Mindestalter:
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)

ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Führerscheinklasse A2

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Krafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Führerscheinklasse A1

Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Führerscheinklasse AM

Mindestalter: 15 Jahre 

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mofa

Alter: 15 Jahre
Anmeldung: mit 14 1/2 Jahren

Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis:
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Es muss nur eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig.