Klasse L & T

Führerscheinklassen L & T

Fahrschule Reiter in Körperich

Bei uns findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklasse L und T.

Zudem erwartet Dich bei uns ein super gelauntes und motiviertes Fahrschulteam, welches Dich kompetent und mit Erfahrung zumTraktorführerschein bringt.

Kontaktiere uns gerne um mehr über uns und den Führerschein zu erfahren.

Motorrad Führerschein Motorradfahrer

Führerscheinklasse L

Mindestalter: 16 Jahre

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (am 19.01.2013 geändert von 32 auf 40 km/h)
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Führerscheinklasse T

Beinhaltet AM, L

Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).